Corona-Maßnahmen
Es ist immer noch vorgeschrieben, beim Betreten der Praxis eine FFP2-Maske zu tragen. Die Regelung läuft am 7.4.2023 aus. Davon befreit sind Kinder unter 6 Jahren. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren dürfen eine medizinische Maske tragen, wenn eine FFP2-Maske nicht passt. Das Personals in der Praxis ist zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet (bis zum 31.1.2023 gem. CoronaSchVO des Landes NRW vom 23.12.2022). Für Corona-Impfungen wenden Sie sich bitte an unser Praxisteam.